Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt kann für Jugendliche eine sehr bereichernde Erfahrung sein und wird von der DSM unterstützt. Er trägt dazu bei, das Erleben einer anderen Kultur zu intensivieren und zu fördern. Oft entstehen dabei enge Bindungen und Freundschaften mit Mitschülern und eventuellen Gastgeschwistern und Gastfamilien.
Es muss jedoch in jedem Einzelfall genau überlegt werden, welche Art von Aufenthalt geeignet ist und wie er gestaltet werden sollte. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen.
Wann empfiehlt es sich ins Ausland zu gehen?
- Für einen Auslandsaufenthalt benötigen die Schüler und Schülerinnen eine gewisse Reife. In der Regel empfiehlt die DSM keinen längeren Auslandsaufenthalt vor der 8. Klasse.
- Es hat sich gezeigt, dass die 9. Klasse ein guter Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt ist, da die die Schüler und Schülerinnen meist schon über die notwendige persönliche Reife verfügen, und der Aufenthalt zudem relativ gut in die Schullaufbahn eingepasst werden kann.
- Bei einem längeren Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse muss bedacht werden, dass die Schüler und Schülerinnen die zentralen Klassenarbeiten im März schreiben müssen, um in die Oberstufe versetzt zu werden. Ein Auslandsaufenthalt im 1. Halbjahr oder ein kürzerer Aufenthalt nach der zentralen Klassenarbeit sind jedoch grundsätzlich möglich.
- In der Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) ist kein Auslandsaufenthalt möglich.
Welche Schule sollte gewählt werden?
- Wir empfehlen den Aufenthalt im deutschsprachigen Ausland und an Schulen, bei denen die Übereinstimmung mit Fächern und Lehrplänen der DSM groß ist.
- Aufenthalte im nicht-deutschsprachigen Ausland sind bei Schülern und Schülerinnen, die bereits gute Deutschkenntnisse haben, auch möglich. Da die Fächer in der Regel jedoch stärker von denen der DSM abweichen, muss hier genau überlegt werden, wie der Stoff nachgearbeitet werden kann und ob sich daraus Einschränkungen im Hinblick auf die Fächerwahl beim Abitur ergeben.
Wie ist das Vorgehen?
- Zunächst sollte das Gespräch mit dem Klassenlehrer gesucht werden, der mit Blick auf die schulischen Leistungen und die Persönlichkeit des Schülers oder der Schülerin eine erste Einschätzung abgeben kann, welche Art von Aufenthalt unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll sein könnte.
- Danach sollten Sie ein Gespräch mit dem Koordinator der DSM für Auslandsaufenthalte führen Herr Keiner (Sprechstunde Mittwoch 3. Stunde, Termine über das Sekretariat). Für die Suche nach einem geeigneten Aufenthaltsort können wir Ihnen Hinweise geben. Die DSM kann aber selbst keine Schulen oder eventuelle Gastfamilien vermitteln.
- Abschließend muss ein formaler Antrag auf Beurlaubung beim Schulleiter gestellt werden, der unter Einbeziehung des Auslandskoordinators, der Mittel-, bzw. Oberstufenkoordinatorin und des Klassenlehrers entscheidet, ob eine Beurlaubung sinnvoll ist.
Ein Auslandsaufenthalt entbindet nicht von der Mitgliedschaft im Deutschen Hilfs- und Schulverein, so dass der Mitgliedsbeitrag für die DSM weiterbezahlt werden muss. Für finanzielle Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsleiterin, Frau Alfieri.